Mietrecht, Immobilienrecht, WEG-Recht
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Heiko Pätzmann | Rechtsanwalt

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Hamburg
 
 
  • RA Heiko Pätzmann, Vogt + Reiners Rechtsanwälte Hamburg Wandsbek
    Heiko Pätzmann, Rechtsanwalt
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Das Mietrecht und ebenso das Wohnungseigentumsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete sind kompliziert und im Streitfall für die Betroffenen oft zermürbend, zeitraubend und anstrengend.
Ob Streitigkeiten aus Ihrem Mietvertrag, eine Mietvertrags-Kündigung oder Räumungsklage, ob rechtliche Überprüfung, Rechtsberatung oder Vertretung im Prozess, ich werde Ihnen mit voller Kraft zur Seite stehen und versuchen, möglichst schnell eine für Sie befriedigende Lösung finden.
 
Aktuelles aus dem Mietrecht:
Wohnungseigentum: Fahrradbügel keine bauliche Veränderung
 
 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
Telefon 040 / 68 86 02 71
oder per E-Mail
Telefonisch an Werktagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

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wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
Telefon 040 / 68 86 02 71 oder per E-Mail
Telefonisch an Werktagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

Warum sollten Sie
zu mir kommen?
Beratung im Mietstreit und im Wohnungseigentumsrecht

Durch meine mehr als 15jährige anwaltliche Erfahrung sowie durch vorherige langjährige Tätigkeit in den Rechtsgebieten Mietrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht sowie Wohnungseigentumsrecht weitreichende und intensive Erfahrungen sammeln.

Mietrecht:

  • Gestaltung von Mietverträgen für Vermieter und Mieter
  • Kündigungsmöglichkeiten auch langfristiger Mietverträge
  • Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen wie z.B. Schönheitsreparaturen
  • Abrechnung und Einbehalt von Mietkautionen
  • Überprüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Betreibung und Durchsetzung von Mietforderungen

Wohnungseigentumsrecht:

  • Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Rückbauverlangen

Immobilienrecht:

  • Sie haben eine Immobilie erworben und stellen nun Mängel fest? Ich helfe Ihnen von der Minderung des Kaufpreises über Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.
  • Sie planen eine vermietete Immobilie zu erwerben? Ich prüfe für Sie die Werthaltigkeit des Vertrages und ob Sie sich ggf. trotz des Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ von dem Vertrag lösen können. Für Investoren übernehme ich die juristische Due-Diligence.

Warum sollten Sie zu mir kommen?

Durch meine mehr als 15jährige anwaltliche Erfahrung sowie durch vorherige langjährige Tätigkeit in den Rechtsgebieten Mietrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht sowie Wohnungseigentumsrecht weitreichende und intensive Erfahrungen sammeln.
Dazu gehören Themen wie ...
  • die Beendigung von langjährig befristeten Mietverträgen,
  • die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und ggf. zu Unrecht bezahlte Beträge,
  • zu Unrecht einbehaltene Kautionen,
  • die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt oder Stiftungen,
  • gerichtliche Durchsetzung von Räumungsschutzanträge,
  • die Prüfung der Bonität des Mieters,
  • die Abfassung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen, insbesondere Schönheitsreparaturklauseln, sowie Kaufverträgen,
  • das Begründen und Durchsetzen von Mieterhöhungen,
  • die Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten sowie
  • die Durchführung möglichst schneller Räumungen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen: 040 / 68 86 02 71 oder per E-Mail

Meine Leistungen
 
Beratung im Mietstreit und im Wohnungseigentumsrecht

Ich berate und vertrete Sie auch im Grundstücksrecht, insbesondere bei Immobilienkäufen und –verkäufen. Auch prüfe ich für Sie notarielle Kaufverträge – sinnvollerweise vor der Beurkundung beim Notar. Bei Schwierigkeiten mit Miteigentümern oder der Hausverwaltung helfe ich.

Auch prüfe ich gerne für Sie Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen. Mit dem nötigen "Fingerspitzengefühl" und Sachverstand setze ich Ihre Rechte aus Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung durch.

Wir führen für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Vertragspartner um Ihre Interessen durchzusetzen.Selbstverständlich berate ich sie auch so, dass so gewünscht Sie auch selbst mit Ihrem Vermieter oder Mieter verhandeln können, um das langjährige Vertrauen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

In wichtigen Nebengebieten kann ich Sie ebenfalls kompetent vertreten. Bei Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten greife ich auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte in der Kanzlei zurück.

Zu meiner Person
 
Heiko Pätzmann

Rechtsanwalt Heiko Pätzmann schloss sich der Kanzlei Vogt & Reiners Rechtsanwälte in Hamburg zu Anfang des Jahres 2005 an, wo er seitdem Mandate in den Rechtsgebieten Mietrecht, Immobilienrecht sowie Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht mit Erfolg bearbeitet.

Curriculum:

  • geb. 1968 , verheiratet, Familienvater
  • Reserveoffizier
  • langjährige Erfahrung in Immobilienverwaltung und -vertrieb
  • Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienwirt (Diplom VWA) Freiburg
  • erstes und zweites juristisches Staatsexamen in Hamburg
  • zweijährige Tätigkeit im Forderungsmanagement einer Immobilientochter einer großen Berliner Bank
  • Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2002
  • spezialisiert auf alle Bereiche des Immobilienrechts
  • Seit 05.09.2007 als „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zugelassen
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
  • Interviewpartner mietrechtlicher Reportagen des NDR, Deutschlandfunk und Deutschlandradio-Kultur sowie diverser Online- und Printmedien
 
 
 
 
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Rechtsanwalt Heiko Pätzmann - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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040 / 68 86 02 0   » E-Mail senden